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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Hej,
ich habe mal ein Wasserfest vor 6 Jahren mit organisiert und die WASPO war auch anwesend. Mein Junge war 15Jahre alt und fuhr unser Angelboot mit 15 PS. Sofort wurde er angehalten und ich durfte das Boot mit freundlichen Hinweisen abholen. 5 Minuten später hatte der Bengel den 5 PS Motor dran und fuhr wieder weiter. Die WASPO hielt ihn wieder an, weil er noch keine 16 Jahre alt war und ich durfte wieder antanzen. Danach war nur noch rudern angesagt. Bis bald gjedde.
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Der Weg ist das Ziel.
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#52
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Nach einer weit verbreiteten Meinung soll sich das Mindestalter von 16 Jahren für das Führen eines Sportbootes unter mit Antriebsmaschine von weniger als 3,68 kW aus §5 Sportboot-FüV-Binnen ergeben.
Das sehe ich nicht so. §5 Sportboot-FüV-Binnen lautet: "(1) Der Antragsteller muß für die Erteilung einer Fahrerlaubnis 1. a) für das Führen eines Sportbootes mit Antriebsmaschine das 16. Lebensjahr, b) für das Führen eines Sportbootes unter Segel das 14. Lebensjahr vollendet haben; 2. körperlich und geistig zum Führen eines Sportbootes tauglich sein; 3. zuverlässig sein; 4. die erforderliche Befähigung in einer Prüfung nachgewiesen haben (§ 7). (2) Untauglich zum Führen eines Sportbootes ist insbesondere, wer nicht über ein ausreichendes Seh- oder Hörvermögen verfügt. Bestehen Zweifel an der Tauglichkeit, kann die Vorlage amts- oder fachärztlicher Zeugnisse verlangt werden. (3) Bewerbern, die bedingt tauglich sind, kann die Fahrerlaubnis unter Auflagen erteilt werden. Tritt eine Einschränkung der Tauglichkeit nach der Erteilung der Fahrerlaubnis ein, können nachträglich Auflagen erteilt werden. Die Auflagen werden im Sportbootführerschein-Binnen eingetragen. Auflagen, die in einem der in § 3 Abs. 2 genannten Befähigungsnachweise eingetragen sind, sind auch beim Führen eines Sportbootes zu beachten. (4) Unzuverlässig ist insbesondere, wer gegen verkehrsstrafrechtliche Vorschriften erheblich verstoßen hat und deswegen rechtskräftig verurteilt worden ist." §5 Sportboot-FüV-Binnen regelt, wie man dem Text eindeutig entnehmen kann, nur die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis. Indessen braucht man für Sportboote mit Antriebsmaschine unter 3,68 kW gar keine Fahrerlaubnis, wie sich aus §3 Abs.4 Sportboot-FüV-Binnen ergibt und was uns allen bekannt ist. §3 Abs.4 Sportboot-FüV-Binnen lautet nämlich: (4) Eine Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung ist erforderlich für das Führen von Sportbooten 1. (...) 2. mit Antriebsmaschine, deren größte Nutzleistung mehr als 3,68 Kilowatt beträgt." Hhhmm. Allerdings bestimmt § 1.09 Der Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung: " Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug hat der Schiffsführer sicherzustellen, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist." Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt keineswegs nur für die Berufsschifffahrt. Was für den Rudergänger gilt, mag ja wohl für den Schiffsführer erst recht gelten. Eine "saubere" Regelung ist das aber nicht. @Cyrus: Die Übersetzung lautet: "Auf bestimmten Binnenschiffahrtstraßen (siehe unten) darf man auch schon ab 12 Rudergänger sein, wenn das Schiff 5m oder kürzer ist und weniger als 3,68 kW hat." Geändert von karaya (25.04.2008 um 00:53 Uhr) |
#53
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Hallo Ihr Seebären,
ab welchem Alter darf man mit weniger/gleich 5 PS führerscheinfrei auf der Ostsee unterwegs sein? Ich möchte eventuell meine zwölfjährige Tochter mit einem Schlauchboot und 4 PS (inkl. Rettungsweste) am Strand hoch und runter fahren lassen. Wäre das zulässig? Wo steht etwas dazu geschrieben? Danke im Voraus! Viele Grüße Christian |
#54
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Also deine Tochter muß noch zwei Jahre warten. Mindestalter ist, meines Wissens, sechzehn Lenze...
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Maximum Respect To The Man In The Ice-Cream-Van...
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#55
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Moin Christian,
guck mal über die Suchfunktion. Gibt einige Stränge zu dem Thema. Weiss nur leider nicht, wie ich die hier reinkopieren kann... ![]() Gruß Jan
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Immer auf der richtigen Seite des Strandes bleiben!
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#56
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![]() Zitat:
![]() Muss ja nicht sein, dass alle 2 Wochen das gleiche Theme diskutiert wird ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#57
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Moin,moin
![]() ![]() ![]() ![]() Hat jemand ahnung ob mein sohn(13 J.) in der Geltinger Bucht Boot Fahren darf,naturlich 5PS |
#58
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![]() Zitat:
![]() P.S. Herzlich willkommen im BF!
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#59
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auch alleine
darf er auch nach sonderborg fahren |
#60
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Ich hatte mein erstes Boot mit 12 Jahren....
..... mit 15 war ich das erste mal auf dem Rhein ... .... |
#61
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In D auch alleine.
Sonderburg ist Dänemark. Da musst Du die Dänen Fragen.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#62
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Hallo Jörg,
du sprichst mir aus der Seele. Wir haben eine Bekannte in USA und die sagte auch immer daß wir Deutschen immer meinen das alles, was nicht ausdrücklich erlaubt ist, verboten ist. Sie sagt immer für uns Amerikaner ist alles erlaubt was nicht ausdrücklich verboten ist. Recht hat Sie!
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Gruß Holger ![]() ![]() Meine Baustelle DE23. ![]() "Wie sprechen Menschen mit Menschen? Aneinander vorbei!" (Kurt Tucholsky) |
#63
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Ja, Recht hat sie. Auch in D ist erlaubt, was nicht verboten ist. Steht so im §1 des StGB.
Aber: - wenn ich weiß das etwas erlaubt ist, kann ich es bedenkenlos tun. - wenn ich nicht weiß, das etwas verboten ist und ich tue es bedenkenlos, dann kann es trotzdem noch verboten sein. Und Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#64
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Hallo an alle, altes Thema. Trotzdem möchte ich mal was wissen dazu. Gesetzeslage ist ja bekannt. Ich besitze die Führerscheine und es darf jemand das Ruder übernehmen ab 16 Jahren, wenn ich an Bord bin. So weit so gut.
Wie seht ihr es? Meine Kinder sind mit mir oft unterwegs. Beide aber noch keine 16. (Fast 8 und 12). Sollte man ihnen aber nicht trotzdem alles erklären, dass sie wenigstens im Notfall handeln können? Hab ich z.B. einen medizinischen Notfall, treiben 2 Kinder im Boot zwischen der Berufsschifffahrt. Besser wäre schon, sie wüssten dann, wie man fährt und ggf. Am nächsten Steg anlegt? Wie sieht wohl das die Wasserschutzpolizei? Ich würd beim Erklären ja quasi hinter dem Kind stehen und könnte jederzeit eingreifen. Viele Grüße Carsten |
#65
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Binnen oder See?
Zumindest auf See ist die Altersbeschränkung 16 nur zum alleine fahren. Um zu Steuern muss derjenige nur körperlich und geistig dazu in der Lage sein. Meine Mädels 6 und 8 dürfen beide schon mal ans Steuer. Nicht nur beim Segler sondern auch bei RIB mit 60 PS, die "große" darf auch Vollgas geben!!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#66
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Grundsätzlich sage ich ja immer alles im legalen Rahmen.
Aber mal ehrlich was ist das für eine Frage ? Sollten die Kinder im Notfall helfen wenn der oder die Bootsführer /in nicht mehr kann, wird ihnen keiner einen Strick draus drehen eher einen Orden umhängen. Warum sollten alle noch mehr in Gefahr kommen, zwischen den Beruflern
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Mit besten Grüßen Andreas Geändert von Elgar_2 (01.04.2019 um 16:51 Uhr)
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#67
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NOT kennt kein Gebot......
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Gruß Bergi : ![]() Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf ![]() Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen… ![]()
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#68
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Nein, sicher wird keiner was sagen, wenn die im Notfall das Boot fahren. Dazu muss man es ja nur mal geübt haben. Ich bin oft auf der Weser unterwegs. Und da ist ja genug Berufsverkehr. Ich denke, einfach mal im Wehrarm paar Manöver üben und gut.
LG Carsten |
#69
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![]() Zitat:
LG Carsten |
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Zeig deinen Kids, wie was funktioniert. Was sie tun müssen, wenn ein Notfall eintritt.
Lieber die Kids sind etwas vorbereitet, als das alles noch schlimmer wird. ![]() ![]()
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943
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#71
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![]() Zitat:
In der Praxis fahren die Kinder mit 7 bis 8 Jahren kleine Schlauchboote die locker ins gleiten kommen und keiner sagt was. Gruß Achim |
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![]() Zitat:
Was ist das genau? Wo kann man das machen, da würde ich meine Kinder gehen hinschicken. Gruß Achim |
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Im Notfall ist alles erlaubt (auch Missachtung von Tempolimits usw.).
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#74
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Das ist klar. Denke nicht, dass es da Ärger gibt. Mir gehts ja um das Üben. Aber das muss man halt da machen, wo nicht alle zugucken und viel Platz und weite Sicht ist.
LG Carsten |
#75
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![]() Zitat:
in vielen Verdienen gibt es eine Jugendabteilung da wird Parcourfahren bereits im Jugendalter beigebracht... die Eltern müssen da nicht dem Verein beitreten.. (wir haben auch Jugendliche die erfolgreich bei den deutschen Meisterschaften teilnehmen deren Eltern nicht mal ein Boot haben, geschweige den fahren dürften...) Die Jugendlichen machen dort eine spezielle Lizenz die es Ihnen erlaubt auf diesen Übungsstrecken zu fahren... der Sohn meines Vereinsmitgliedes war mehrmals Weltmeister in seiner Klasse... und hat das Boot seiner Eltern besser gesteuert als mancher sein Boot nach Jahren beherrscht...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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