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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #51  
Alt 20.06.2013, 18:37
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vestus vestus ist offline
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Moin,

viele übersehen dass die HR-Küste ab 01.07.2013 EU-Aussengrenze ist. Ein Boot ist nun mal dazu bestimmt auf dem Wasser zu schwimmen. Das kann es in der Badebucht machen, innerhalb der 3sm-Zone, innerhalb der 12sm-Zone oder auch ausserhalb der 12 sm-Zone.

Beim 5m-Trailerboot kann man davon ausgehen dass es die Hoheitsgewässer nicht verlassen hat, bei 36 Füssen sieht es schon anders aus.

In D sind diese Kontrollen gang und gäbe.

Nachweispflichtig ist der Eigner, woher er kommt und wo er vorher gewesen ist, nicht der HR-Zoll, mit seinen vier neuen hochmodernen mit allerfeinster Technik von der EU ausgestatteten und finanzierten Schnellbooten.
__________________
Gruss Vestus
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  #52  
Alt 20.06.2013, 20:45
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Hallo Vestus,

Zitat:
iele übersehen dass die HR-Küste ab 01.07.2013 EU-Aussengrenze ist.
da hast Du sicher recht, nur was ist dann ab dieser EU-Aussengrenze" direkt anschließend?
Ich würde sagen, wieder eine EU-Aussengrenze, diesmal vom EU-Land Italien und was ist jetzt?
Hat man die EU verlassen?
__________________
Grüße Thomas
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  #53  
Alt 20.06.2013, 21:22
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Zitat:
Zitat von T.R. Beitrag anzeigen
Hallo Vestus,

da hast Du sicher recht, nur was ist dann ab dieser EU-Aussengrenze" direkt anschließend?
Ich würde sagen, wieder eine EU-Aussengrenze, diesmal vom EU-Land Italien und was ist jetzt?
Hat man die EU verlassen?
Montenegro, Albanien, Türkei, Lybien, Ägypten, Tunesien, Libanon, Israel, such dir was aus.
__________________
Gruss Vestus
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  #54  
Alt 20.06.2013, 21:28
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Na ja, Du kannst auch alle anderen Nicht EU-Länder mit einer Seegrenze hinzurechnen und da gibt es Tausende weltweit!
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Grüße Thomas
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  #55  
Alt 20.06.2013, 23:40
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Hallo Leute,

macht Euch doch nicht verrückt. Ich fahre jetzt schon 18 Jahre nach Kroatien und wurde noch nie Kontrolliert. Wenn man den IBS mit einer aktuellen Gültigkeit hat, passiert nichts.
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Mit baltischen Grüssen

Marco

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  #56  
Alt 21.06.2013, 04:59
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Zolldeklaration ist einzureichen wenn:

- Vorläufige Einfuhr nach HR UND Verlust des zollrechtlichen Status „Gemeinschaftsware“
(Wie man den verliert steht hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...001:01:DE:HTML
- Einfuhr eines in einem Nicht-EU-Land registriertem Boot durch einen EU-Bürger

Also: ist erst mal per se keine Deklaration nötig!

Natürlich kann man jetzt den kroatischen Grenzbeamten wieder mal Willkür unterstellen, d.h. bei der Einreise will der euch den o. g. Status entziehen.

Wesen Boots-Anmeldung (IBS, WSA, usw.) nicht älter als 3 Jahre ist oder so wie ich eine Bodenseezulasung hat (Prüf- und Vorführpflicht 3 Jahre), erbringt wie beim Auto den Rückwarennachweis aus den Zulassungspapieren.

Sicherlich kann man noch den Nämlichkeitsnachweis (Auskunftsblatt INF 3) erbringen und ist somit auf jeden Fall auf der sicheren Seite. Aber Achtung: die Wiedereinfuhrfrist ist 3 Jahre, d.h. der Nachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein.
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Gruß Thomas

Meine Baustelle: Renovierung Shetland 536
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  #57  
Alt 21.06.2013, 10:18
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Zitat:
Zitat von Dott Beitrag anzeigen
Hallo!

Da das Hauptthema mittlerweile 100 Seiten lang ist würde ich mich über eine kurze info freuen.

Dieses Jahr geht es ende Juli für 2 Wochen nach Kroatien, wir haben ein Bayliner 175 br gebraucht von Privat gekauft, ohne Zoll oder Steuernachweiß und war auch noch nie in Kroatien mit dem Boot.

Was kommt jetzt alles an der Grenze auf mich zu? Steuern und Zoll nachzahlen oder werde ich nach dem EU Beitritt wohl einfach so durchgewinkt?!
Was ist wenn das Boot nicht auf mich sondern dem Namen eines Familienmitgliedes läuft welcher jeder einen anderen Nachnamen hat?

Vielen Dank!
zur ersten Frage gibt´s hier schon genug Meinungen, Falschaussagen und sonstige nette Anekdoten zu lesen. Daher enthalte ich mich mal einfach....

zur zweiten Frage empfehle ich Dir, ein fach einen kleinen Zweizeiler auf´s Papier zu schreiben - Überschrift Eignergemeinschaft.
Das Teil dann mit dem IBS zusammen zur ausstellenden Stelle (ADAC / DMYV) schicken und um Eintragung bitten.

Kosten nen paar Euro Gebühr und schon wird das in HR offiziell anerkannt.
Brauch dann auch nicht ständig erneuert zu werden und hat somit keinerlei Folgekosten.
Alles andere mit kroatischem Notar usw. ist umständlicher und auch teurer.

Habe das mit nem Freund zusammen genau so gemacht - klappte prima und ohne jegliche Komplikationen...
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Gruß - Georg
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  #58  
Alt 21.06.2013, 10:59
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Zitat:
Zitat von joamali Beitrag anzeigen
Hallo Leute,

macht Euch doch nicht verrückt. Ich fahre jetzt schon 18 Jahre nach Kroatien und wurde noch nie Kontrolliert. Wenn man den IBS mit einer aktuellen Gültigkeit hat, passiert nichts.

... Kopf in den Sand und nach dem Motto, war immer so und ändert sich nicht -das ist wohl die dümmste Methode...Kroatien ist ja auch die letzten 18 Jahre alljährlich im Juli in die EU eingetreten....
wers mag, soll es so machen, aber nicht als Ratschlag anderen aufschwatzen. Denn Unwissenheit schützt vor STrafe nicht, und dies wohl überall, von den Verkehrsregeln, über die Geschwindigkeit auf dem Wasser und dem Gleiten bis zu länderspezifischen Regeln.
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #59  
Alt 21.06.2013, 11:39
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
... Kopf in den Sand und nach dem Motto, war immer so und ändert sich nicht -das ist wohl die dümmste Methode...Kroatien ist ja auch die letzten 18 Jahre alljährlich im Juli in die EU eingetreten....
wers mag, soll es so machen, aber nicht als Ratschlag anderen aufschwatzen. Denn Unwissenheit schützt vor STrafe nicht, und dies wohl überall, von den Verkehrsregeln, über die Geschwindigkeit auf dem Wasser und dem Gleiten bis zu länderspezifischen Regeln.

Hallo,

ich finde es ja wieder erstaunlich, dass es in diesem Forum immer wieder möglich ist, dass die Moderatoren die Weissheit in sich tragen.

Vielleicht solltet Ihr mal diejenigen Fragen die schon lange nach Kroatien fahren. Alles andere aus google und wikipedia suchen und sich ein Halbwissen aufbauen und dieses dann hier als Ihr eigenes Wissen verkaufen ist mehr als trügerisch und verunsichert nochmehr. Und davon nehme ich auch die Moderatoren nicht aus. Ihr macht dieses Forum kaputt , wenn Ihr ständig nörgelt und Eure Weisheit auf andere übertragen wollt. Trennt Euch mal davon und glaubt mal den Leuten die hier schreiben.


Und jetzt zum Thema; habe mich an die kroatische Botschaft gewandt und die haben mich (weil Sie wahrscheinlich keine Lust haben das alles zu schreiben) mich an den ADAC verwiesen. Das Dokument findet hier hier

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Kroatien_57404.pdf

Da steht alles drin, also wie gesagt, wenn Ihr privat mit Eurem Boot nur Urlaub machen wollt, dann benötigt Ihr einen Eigentumsnachweis (IBS, ADAC etc). Ich selbst habe schon versucht beim Zoll zu deklarieren, da wurde ich an den Grenzen nur durchgewunken, weil die Zöllner auf die Bürokratie keine Lust haben.
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Marco

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  #60  
Alt 21.06.2013, 11:42
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
... Kopf in den Sand und nach dem Motto, war immer so und ändert sich nicht -das ist wohl die dümmste Methode...Kroatien ist ja auch die letzten 18 Jahre alljährlich im Juli in die EU eingetreten....
wers mag, soll es so machen, aber nicht als Ratschlag anderen aufschwatzen. Denn Unwissenheit schützt vor STrafe nicht, und dies wohl überall, von den Verkehrsregeln, über die Geschwindigkeit auf dem Wasser und dem Gleiten bis zu länderspezifischen Regeln.

und ergänzend mich als "dumm" zu bezeichnen ist mehr als frech
das gehört sich einfach nicht, einige Herren kennen halt keine Kultur
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Marco

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  #61  
Alt 21.06.2013, 11:44
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Zitat:
Zitat von joamali Beitrag anzeigen
Hallo,

ich finde es ja wieder erstaunlich, dass es in diesem Forum immer wieder möglich ist, dass die Moderatoren die Weissheit in sich tragen.

Vielleicht solltet Ihr mal diejenigen Fragen die schon lange nach Kroatien fahren. Alles andere aus google und wikipedia suchen und sich ein Halbwissen aufbauen und dieses dann hier als Ihr eigenes Wissen verkaufen ist mehr als trügerisch und verunsichert nochmehr. Und davon nehme ich auch die Moderatoren nicht aus. Ihr macht dieses Forum kaputt , wenn Ihr ständig nörgelt und Eure Weisheit auf andere übertragen wollt. Trennt Euch mal davon und glaubt mal den Leuten die hier schreiben.


Und jetzt zum Thema; habe mich an die kroatische Botschaft gewandt und die haben mich (weil Sie wahrscheinlich keine Lust haben das alles zu schreiben) mich an den ADAC verwiesen. Das Dokument findet hier hier

http://www.adac.de/_mmm/pdf/Kroatien_57404.pdf

Da steht alles drin, also wie gesagt, wenn Ihr privat mit Eurem Boot nur Urlaub machen wollt, dann benötigt Ihr einen Eigentumsnachweis (IBS, ADAC etc). Ich selbst habe schon versucht beim Zoll zu deklarieren, da wurde ich an den Grenzen nur durchgewunken, weil die Zöllner auf die Bürokratie keine Lust haben.
Inhaltlich gebe ich Dir Recht, als "Alter" Kroatienfahrer kann ich auch nur bestätigen: Hier wird viel vermutet und angenommen, was in der Praxis wohl eher kaum bis garnicht stattfindet.
(Übrigens: Dieter ist kein Mod.)
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Gruß Heinz,


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  #62  
Alt 21.06.2013, 11:46
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ok, Danke auch wenn er kein Mod ist, gilt das auch für die Moderatoren, ganz ehrlich die meisten Foren werden durch diese barschen Formulierungen zerstört....meine Meinung
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Marco

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  #63  
Alt 21.06.2013, 13:29
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[QUOTE=gbeck;3149130]zur ersten Frage gibt´s hier schon genug Meinungen, Falschaussagen und sonstige nette Anekdoten zu lesen. Daher enthalte ich mich mal einfach....

zur zweiten Frage empfehle ich Dir, ein fach einen kleinen Zweizeiler auf´s Papier zu schreiben - Überschrift Eignergemeinschaft.
Das Teil dann mit dem IBS zusammen zur ausstellenden Stelle (ADAC / DMYV) schicken und um Eintragung bitten.

Kosten nen paar Euro Gebühr und schon wird das in HR offiziell anerkannt.
Brauch dann auch nicht ständig erneuert zu werden und hat somit keinerlei Folgekosten.
Alles andere mit kroatischem Notar usw. ist umständlicher und auch teurer.


Zur ersten Frage...die wesentliche Frage ist, wie alt ist dein Boot.....vom Gesetz her brauchst du einen Mehrwertsteuernachweis......die Frage ist, ob es die Behörde bei älteren Booten noch kontrolliert.....
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  #64  
Alt 21.06.2013, 13:31
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Servus!

Naja, der Ton ist vielleicht etwas rüde, aber von der Sache her hat dieter recht wie ich finde.
Denk mal selber nach: Das von dir gepostete Dokument vom ADAC hat Redaktionsschluß Dezember 2012. Da gabs noch kein 5 % Angebot, keine 8-Jahresregel, schlicht gar keine verlässlichen Informationen von kroatischer Seite was den EU Beitritt betrifft.
Das kam alles erst später. Und auf so ein veraltetes Dokument willst du dich verlassen???
Nun gut, bitte. Das ist dein Ding. Aber dann rate es zumindest nicht anderen die dann den Schaden haben...

Schöne Grüße,
Jan
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  #65  
Alt 21.06.2013, 13:38
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@ justforfun:
Er holt das Boot nicht aus dem Zollager, er bringt es aus D mit.
Das Alter ist den Kroaten daher herzlichst wurscht.
Das einzige was relevant sein könnte ist die 3-Jahresregel (Was du ja ned glauben magst).
Ohne Rechnung muss er halt in D zum Zoll, INF3 holen, bei einem Boot älter 8 Jahre wahrscheinlich noch nicht mal einen KV vorlegen weil eh Steuerstatus unterstellt wird (Ist ja EU-Regel).
Mit dem INF 3 hat sich auch das mit den 3 Jahren erledigt.

Schöne Grüße,
JAn
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  #66  
Alt 21.06.2013, 14:31
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Hier der aktuelle Info-Text vom ADAC:

EU-Beitritt Kroatien: Daten und Fakten zur Nachversteuerung von Booten und Yachten, Stand: 05.04.2013



  • Einhergehend mit dem EU-Beitritt Kroatiens zum 01.07.2013 und der damit verbundenen Nachversteuerungspflicht hat Kroatien Sonderregelungen im Parlament verabschiedet. Diese Sonderregelungen umfassen einen zeitlich begrenzten reduzierten Mehrwertsteuersatz und Zollsatz für ausländische Bootsbesitzer in Kroatien.


    Ausländische Boote (ohne Rücksicht auf deren Ursprung) können vom 01.01. bis 31.05.2013 zu einem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 5 % nach Kroatien eingeführt werden (Basis: Gesetz über die Änderung der MwST. "Zakon o izmjeni i dopuni zakona o porezu na dodanu vrijednost "Nr. 136/2012 vom 01.12.2012). Ab dem 01.06.2013 wird bei der Nachversteuerung von Booten der volle Mehrwertsteuersatz von 25 % verlangt.

    Wichtig: Inwiefern die Mehrwertsteuer-Regelung nach dem EU-Beitritt Kroatiens von der zuständigen EU-Kommission anerkannt wird, bleibt offen. Am 03.07.2013 wird sich die EU-Kommission darüber mit dem zuständigen Mehrwertsteuer Komitee beraten. Die 5% Regelung widerspricht laut EU Kommission den entsprechenden Rahmenrichtlinien.


    Importzoll
    Bei der Einfuhr wird bis 31.05.2013 ein Importzoll für alle Yachten und Boote (auch über 12 m Länge) zum Satz von 1,7 % erhoben. Schlauchboote bis 100 kg unterliegen einem Zollsatz von 2,7 %. Dieses Gesetz wurde am 03.01.2013 vom kroatischen Parlament verabschiedet.
    Ab dem 1. Juli gilt in Kroatien für alle Boote der Zolltarif der EU gemäß "Zollkodex". Boote mit weniger als 12 m Länge werden dann mit 1,7 % verzollt. Boote ab 12 m Länge können zollfrei eingeführt werden.


    Hinweis: Nachdem für Wasserfahrzeuge die Einfuhrprozedur nach Kroatien durchgeführt ist, müssen diese nicht unbedingt in das kroatische Register für Boote und Yachten eingetragen und eingeflaggt werden. Eingeführte Wasserfahrzeuge, die in Kroatien nicht registriert und eingeflaggt sind, dürfen allerdings nicht genutzt werden, bevor Kroatien der EU beitritt.


    Wer ist von der Nachversteuerung innerhalb der EU betroffen?

    Nach der Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992, die am 1. Januar 1993 in Kraft trat, wurde bestimmt, dass Wasserfahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden, mehrwertsteuerpflichtig sind. Betroffen sind auch Eigner, für deren Yacht zwar die Mehrwertsteuer bezahlt, aber mehr als 3 Jahre außerhalb der EU (z.B. in Kroatien) war.


    "Acht Jahre Regelung"
    In Staaten, die der EU erst später beigetreten sind, galt für die Steuerfreiheit von Altfahrzeugen der EU-Eintrittstermin abzüglich 8 Jahre. Für Yachten, die nur in Kroatien eingesetzt werden, soll laut kroatischem Tourismus Ministerium auch die sogenannte "Acht-Jahre-Regelung" gelten (siehe nachfolgenden Punkt).


    Was bedeutet die "Acht-Jahre Regelung" in Kroatien?
    Über die Regelung, dass Boote, die vor dem 01.07.2005 in Betrieb genommen wurden, in Kroatien nicht nachversteuert werden, wurde offiziell vom kroatischen Parlament noch nicht bestätigt. Mit einer Verabschiedung eines bereits vorliegenden Gesetzes im kroatischen Parlament, ist nach Auskunft der kroatischen Handelskammer erst im Mai zu rechnen.
    Die Regelung würde der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie der EU Artikel 410 (2) (a) entsprechen, die besagt "....kein Steuertatbestand ist gegeben, wenn der Zeitraum zwischen der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs und dem Beitritt zur Europäischen Union mehr als 8 Jahre beträgt".
    Am 18.02.2013 bestätigte die EU Kommission in einem Schreiben an den ADAC, dass sich auch Kroatien an die von der EU vorgegebene Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nach EU-Eintritt am 01.07.2013 halten muss: "Concerning the applicable regime for boats older than 8 years, Article 410 (2) (a) of Directive 2006/112/EC (VAT Directive) specifies that when the date of first entry into service of the boat was more than eight years before the accession to the European Union, VAT is not chargeable".




    Falls Sie sich dazu entschließen, Ihr Boot in Kroatien nachzuversteuern und zu registrieren, sind folgende Schritte notwendig:

  • Anmeldung in Kroatien Von der Sonderregelung können laut Handelskammer Kroatien und Kroatische Zentrale für Tourismus nur Eigner Gebrauch machen, deren Yachten vorläufig nach Kroatien importiert wurden, also die 16 Schritte erfüllt haben, die in nachfolgender offiziellen Information Kroatiens dargestellt sind. Mitteilung für Schiffseigner PDF 458 KB



    In aller Regel wird es schwer fallen, all diese Schritte selbst als Eigner durchzuführen, daher bieten Speditionen, Marinas und andere maritime Dienstleister mit Sitz in Kroatien wie Seahelp * oder Offshore-Boote* den Service an, die Behördengänge und das weitere Prozedere zu übernehmen. Alle Unterlagen zur Bootsregistrierung in Kroatien sind im Original oder als beglaubigte Abschrift übersetzt einzureichen, falls nichts anders angegeben.




    *Durch Anklicken des Links werden Sie zu einer externen Seite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.

  • Autorisierte kroatische Agenturen, die eine Bootsanmeldung übernehmen Autorisierte kroatische Agenturen, die eine Bootsanmeldung übernehmen: Liste PDF 83 KB Quelle: Kroatische Handelskammer - dargestellt sind u.a. Firmenname, Firmensitz und Gesellschaftsform.

  • Berechnungsgrundlage für Nachversteuerung und -Verzollung Berechungsgrundlage zur Nachversteuerung und Verzollung ist der Zollwert des Bootes. Zur Ermittlung des Zollwerts reichen nach den uns vorliegenden Informationen die Angaben des Eigners oder Angaben auf der Basis des Marktwertes z. B. nach dem EurotaxSchwacke-Katalog.


  • Für Eigner entstehende Kosten Den 16 Schritten in der Liste folgend fallen darüber hinaus Gebühren für die Löschung aus dem bisherigen Heimatregister, für die Eintragung im kroatischen Bootsregister weitere Verwaltungskosten, Spediteurkosten und/oder Kosten für bevollmächtigte juristische und natürliche Personen mit Sitz in Kroatien sowie Kosten für die Vollmachten und notwendigen Übersetzungen an.


    Zur Beantragung einer Löschungsbestätigung für Kroatien senden Sie uns bitte eine E-Mail an sportschifffahrt@adac.de.


    Für den Service der Dienstleister, Marinas und Speditionen gibt es keine Vorgaben, teilweise wird mit Pauschalbeträgen gearbeitet, teilweise mit prozentualen Beträgen bezogen auf den Zollwert der Yacht. Hier lohnt der Vergleich der Anbieter unbedingt.

    Offizielle Gebührentabelle zur Registrierung im kroatischen Bootsregister. Herausgegeben von der kroatischen Handelskammer. Stand 01.02.2013.



    bis 7 m Rumpflänge100,00 HRK (13 EUR)7 m bis 12 m Rumpflänge1.000,00 HRK (133 EUR)12 m bis 24 m Rumpflänge
    4.000,00 HRK (533 EUR)über 24 m Rumpflänge
    8.000,00 HRK (1.066 EUR)

  • Erneute Boots-Registrierung in Deutschland nach dem EU-Beitritt Kroatiens Eigner, die in Kroatien die 5% Mehrwertsteuer und den Importzoll bezahlt haben:
    Diese Eigner, die beim ADAC mit dem Internationalen Bootsschein registriert waren und ihr Boot bereits in das kroatische Register eingetragen haben, können ihr Boot wieder umflaggen und beim ADAC den IBS beantragen. Es besteht auch die Möglichkeit, die ursprüngliche Registriernummer wieder zu erhalten.
    Bitte verwenden Sie hierfür unser speziell konzipiertes Antragsformular, das Sie auf Anfrage unter sportschifffahrt@adac.de erhalten. Hierzu muss allerdings die kroatische Bootsregistrierung wieder gelöscht werden. Die Kosten dafür sind uns noch nicht bekannt.


    Eigner, die in Kroatien nur den Importzoll und keine 5% Mehrwertsteuer bezahlt haben:
    Wenn Bootsbesitzer den Importzoll bezahlt haben, müssen Sie das Boot nicht unbedingt in das kroatische Register für Boote und Yachten eintragen und einflaggen. Eingeführte Wasserfahrzeuge, die in Kroatien nicht registriert und eingeflaggt sind, dürfen allerdings nicht genutzt werden, bevor Kroatien der EU beitritt. Erst nach dem EU-Beitritt Kroatiens können diese Wasserfahrzeuge frei genutzt werden.

  • Bootshaftpflicht-Versicherung Klären Sie mit Ihrer Versicherung, ob für Ihr Boot weiterhin Versicherungsschutz besteht, wenn es in Kroatien registriert ist.

  • Offene Zollfragen Bis jetzt ist immer noch nicht geklärt, wie Kroatien mit Booten umgehen wird, die den Status der vorübergehenden Einfuhr verloren haben, wenn sie den amtlich zulässigen Zeitraum für diesen Status von 18 bzw. 24 Monaten überschritten haben.


    Unter der E-Mail-Hotline nautika@hgk.hr werden Fragen von Bootseignern von der Handelskammer Kroatien beantwortet (zurzeit nur englisch, italienisch oder kroatisch).




__________________

Gruß Heinz,


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  #67  
Alt 21.06.2013, 15:07
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Hallo Heinz,

danke erst einmal für die genaue Aufklärung. Wenn ich mich recht erinnere guing es am Anfang rein um die Frage, was ich zu erledigen habe wenn ich mein eigenes Boot auf dem Trailer mit nach Kroatien nehme. Hieru verweist der ADAC auf das Dokument was ich vorab verlinkt habe und habe Heute ergänzend vom ADAC nochmals eine Mail mit dem folgenden Inhalt erhalten, dass auch dem Inhalt der Website beinhaltet. Wenn hier der adac nicht auf dem aktuellen Stand ist, währe das schon sehr erbärmlich.


Rechtslage
Das kroatische Zollgesetz schreibt vor, übrigens im Einklang mit den europaweit geltenden EU-Bestimmungen, dass in Kroatien die vorübergehende Einfuhr und Nutzung von Booten für einen Zeitraum von 18 Monaten erlaubt ist. In ganz wenigen Ausnahmefällen, wenn die Marina als Zolllager des Typs E registriert ist, verlängert sich die Frist auf 24 Monate. Hat die Yacht innerhalb dieses Zeitraums Kroatien nicht mindestens einmal offiziell verlassen, beginnt die Zollpflicht in Kroatien.
Vielen Skippern, deren Boote dauerhaft in Kroatien liegen, ist dieser Umstand gänzlich unbekannt. Diese Verordnung gibt es schon seit einigen Jahren, nur wurde sie bisher nicht entsprechend umgesetzt. Durch den bevorstehenden EU-Beitritt fordern die Behörden in Brüssel jedoch eine Angleichung der kroatischen Gesetze an die EU-Gesetzgebung und genau dazu zählen auch die Zollvorschriften, die die zollrechtliche Behandlung ausländischer Boote und Yachten regeln.
„Lässt man die Frist von 18 Monaten verstreichen, kann es sein, dass ohne weitere Aufforderung die Beschlagnahme droht“, unterstreicht SeaHelp-Chef Wolfgang Dauser. Und dann wird es teuer. Zoll, Strafzoll und die zu erhebende kroatische Mehrwertsteuer können schon mal leicht den Wert der Yacht überschreiten, zumal der festgelegt wird auf den Tag der Einfuhr, auch wenn der schon einige Jahre zurück liegt.

Ich spreche hier nicht von allen anderen Fällen des ein/ausklarierens. Lediglich geht es doch darum, dass die Urlauber mit Boot nichts anderes zu beachten haben.


p.s. ich finde auch immer diese Unterstellungen so unnötig, als würde man hier bewusst Mitglieder des Forums in die Irre leiten, wenn ich etwas nicht wüsste oder mir nicht sicher währe würde ich hier gar nicht antworten.
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Mit baltischen Grüssen

Marco

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  #68  
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Wer ist von der Nachversteuerung innerhalb der EU betroffen?

Nach der Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992, die am 1. Januar 1993 in Kraft trat, wurde bestimmt, dass Wasserfahrzeuge, die nach dem 1. Januar 1985 in Betrieb genommen wurden, mehrwertsteuerpflichtig sind. Betroffen sind auch Eigner, für deren Yacht zwar die Mehrwertsteuer bezahlt, aber mehr als 3 Jahre außerhalb der EU (z.B. in Kroatien) war.



aber entweder bin ich zu (blöd) und versteh den ganzen Quatsch nicht, oder wir reden aneinander vorbei.

Trailerboot-3 Jahrefrist-Nachversteuerung

da es ja seit Jahren diesbezüglich keine Kontrolle gab, wie soll ich nachweisen das das Boot nur im Urlaub in HR ist

die Zulassung beim WSA oder ADAC ist doch auch kein Nachweis, denn ich könnte es ja trozdem das restliche Jahr in HR lassen

im Gegenteil das Boot wird schon seit Jahren, jährlich angemeldet

und bei INF 3 muß ich das Boot dem Zöllner in D zeigen, das ist für mich ein Nachweis
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Grüße aus dem Frankenland
*** Heike von der Sommer-Crew***
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  #69  
Alt 21.06.2013, 15:48
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wenn Du dein Boot fest in Kroatien liegen hast, gilt das was Heinz (Jugofahrer) beschrieben hast. Inkl. 8 Jahresregel etc.

Wenn Du ein Trailerboat hast, wird dein Nachweis jedes Jahr z.B durch den DMYV verlängert. Wird diese Frist überschritten, wird der IBS auch nicht mehr anerkannt.

Aber im Prinzip gebe ich Dir recht, ich könnte mein Boot in Kroation liegen lassen und lasse den Schein neu beim DMYV ausstellen, allerdings spätestens wenn der Tüv abgelaufen ist, bekommst Du das Boot nicht mehr aus HR (selbst erlebt).

Das Boot kannst Du immer 18 Monate in Kroatien belassen ohne Eintrag ins Schiffsregister (Permit ist kein Eintrag).

Den INF 3 benötigst Du ab 01.07 nicht mehr und dieses ist umabhängig vom Schengen3 abkommen, so der Zoll in Hamburg.
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Marco

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  #70  
Alt 21.06.2013, 15:56
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Zitat:
Zitat von joamali Beitrag anzeigen
wenn Du dein Boot fest in Kroatien liegen hast, gilt das was Heinz (Jugofahrer) beschrieben hast. Inkl. 8 Jahresregel etc.

Wenn Du ein Trailerboat hast, wird dein Nachweis jedes Jahr z.B durch den DMYV verlängert. Wird diese Frist überschritten, wird der IBS auch nicht mehr anerkannt.

Aber im Prinzip gebe ich Dir recht, ich könnte mein Boot in Kroation liegen lassen und lasse den Schein neu beim DMYV ausstellen, allerdings spätestens wenn der Tüv abgelaufen ist, bekommst Du das Boot nicht mehr aus HR (selbst erlebt).
DMYV sind wir nicht
Boot ist beim WSA angemeldet, und da bekommt man die Papiere zugeschickt, Boot will keiner sehen

mit dem Boot waren wir noch nie beim TÜV mit Trailer ja

und jetzt, wie beweise ich was



ich werd verrückt, 2014 wird alles hoffentlich besser
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  #71  
Alt 21.06.2013, 16:00
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Servus!
@ joamali:
Also wenn der ADAC dir tatsächlich auf die frage was zu beachten sei wenn man nach dem 1.7 mit trailerboot nach hr in den Urlaub fährt ist das mehr als ein Armutszeugnis:
Die 18/24 monatsregel wird es zwar noch geben, ist aber nach Eu Beitritt für Eu Bürger bedeutungslos. Es gilt der freie Warenverkehr, und dazu gehört auch, daß ich mein Boot solange überall in der Eu rumstehen lassen kann wie ich will.
Für nicht Eu Bürger bleibt dagegen alles beim alten.
Des weiteren hat die 18/24 monatsregel absolut keine Auswirkungen für jemanden der bloß 2 Wochen in den Urlaub fährt, es heißt ja nicht 1/2 monatsregel, oder?
Die Antwort des ADAC ist also völlig am Thema vorbei.
Das einzig interessante ist im vorigen Dokument der Hinweis auf die 3 - Jahresergebnis, wenn auch dieses Dokument bereits wieder veraltet ist (die 8 jahresregel wurde letzte Woche als Gesetz verabschiedet).
Der ADAC ist halt doch ein autoclub, er glänzt hier nicht gerade mit Fachkompetenz um es höflich zu formulieren.

Sommer, du hast die anstehende Problematik völlig richtig erkannt.

Schöne Grüße,
Jan
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  #72  
Alt 21.06.2013, 16:05
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Hallo Sommer,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, willste dort Urlaub machen, also das Boot soll dort nicht verbleiben. Den IBS bekommst Du nur beim DMYV oder ADAC, beim WSA währe es mir nicht bekannt bzw. mir neu. Für den IBS ist der Kaufvertrag wichtig, nach dem Urprungskaufvertrag wird beim DMYV nicht gefragt. Dieser verlängert sich jährlich nicht automatisch, du musst ihn neu beantragen. Der IBS besagt, dass dein Heimathafen z.B in Deutschland ist, dass reicht den Kroaten, wenn dein Boot dort nicht mehr als 18 Monate verbleibt. Mit dem Boot brauchst Du natürlich nicht zum Tüv, aber angenommen dein Gespann verbleit dort mehr als 24 Monate dann dürfte der Tüv vom Trailer abgelaufen sein, es wird dann schwierig diesen ohne Tüv über die Grenze zu bekommen.
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Marco

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  #73  
Alt 21.06.2013, 16:11
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Zitat:
Zitat von joamali Beitrag anzeigen
Hallo Sommer,

wenn ich Dich richtig verstanden habe, willste dort Urlaub machen, also das Boot soll dort nicht verbleiben. Den IBS bekommst Du nur beim DMYV oder ADAC, beim WSA währe es mir nicht bekannt bzw. mir neu. Für den IBS ist der Kaufvertrag wichtig, nach dem Urprungskaufvertrag wird beim DMYV nicht gefragt. Dieser verlängert sich jährlich nicht automatisch, du musst ihn neu beantragen. Der IBS besagt, dass dein Heimathafen z.B in Deutschland ist, dass reicht den Kroaten, wenn dein Boot dort nicht mehr als 18 Monate verbleibt.
ich will aber nicht Mitglied im DMYV werden oder für die ADAC Zulassung jedes Mal wieder bezahlen

also kein IBS

so jetzt du wieder, wie beweise ich was ohne INF3
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  #74  
Alt 21.06.2013, 16:14
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!
@ joamali:
Also wenn der ADAC dir tatsächlich auf die frage was zu beachten sei wenn man nach dem 1.7 mit trailerboot nach hr in den Urlaub fährt ist das mehr als ein Armutszeugnis:
Die 18/24 monatsregel wird es zwar noch geben, ist aber nach Eu Beitritt für Eu Bürger bedeutungslos. Es gilt der freie Warenverkehr, und dazu gehört auch, daß ich mein Boot solange überall in der Eu rumstehen lassen kann wie ich will.
Für nicht Eu Bürger bleibt dagegen alles beim alten.
Des weiteren hat die 18/24 monatsregel absolut keine Auswirkungen für jemanden der bloß 2 Wochen in den Urlaub fährt, es heißt ja nicht 1/2 monatsregel, oder?
Die Antwort des ADAC ist also völlig am Thema vorbei.
Das einzig interessante ist im vorigen Dokument der Hinweis auf die 3 - Jahresergebnis, wenn auch dieses Dokument bereits wieder veraltet ist (die 8 jahresregel wurde letzte Woche als Gesetz verabschiedet).
Der ADAC ist halt doch ein autoclub, er glänzt hier nicht gerade mit Fachkompetenz um es höflich zu formulieren.

Sommer, du hast die anstehende Problematik völlig richtig erkannt.

Schöne Grüße,
Jan

Hallo Freerider,

Du hast scheinbar nicht alles gelesen. Die kroatische Botschaft hat mich auf die Darstellung des ADAC verwiesen (weil die wahrscheinlich zu bequem sind zu antworten). Hier wird eine unwahrscheinliche Panikmache betrieben, für die, die nachdem 1.7 dorthin in Urlaub fahren. Liess doch bitte mal genau, was hat die 3 Jahresregel mit der 8 Jahresregel zu tun. Ihr bringt alles durcheinander und verunsichert nur.

Für Urlauber die Ihr Boot mitbringen wird alles so sein wie in Spanien oder anderen EU-Ländern. So die Frage war ja vom ersten Beitragsersteller nach einer kurzen Form, die ist längst überschritten.

Daher mein letzte Beitrag
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Mit baltischen Grüssen

Marco

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Alt 21.06.2013, 16:18
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ich will aber nicht Mitglied im DMYV werden oder für die ADAC Zulassung jedes Mal wieder bezahlen

also kein IBS

so jetzt du wieder, wie beweise ich was ohne INF3

hast ne pn
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Marco

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