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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 01.10.2014, 13:40
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Interessante Posts! Steht bei Euch allen im Mietvertrag auch die Box- oder Liegeplatznummer? Wenn nicht, dann habt Ihr rechtlich nur einen Anspruch auf einen Liegeplatz, der den Maßen im Mietvertrag entspricht, nicht aber einen Anspruch auf genau den Platz, den Ihr immer anfahrt.

Große Aufregung, ich weiß. Aber es ist so! Wenn nicht explizit die Nummer des Liegeplatzes im Vertrag steht, dann kann Euch der Hafenmeister / Betreiber (rein theoretisch) jeden Tag woanders hinlegen. Nun kommt das Thema Strom und "ich habe doch einen Zähler zu geteilt bekommen" usw. Ja, auch hier gilt: Der Verein hat Dir diesen Zähler zugeteilt, nicht aber eine Box, die genau davor ist. Rein theoretisch und im Zweifelsfall ist es auch vor Gericht so, musst Du dann entsprechend Stromkabel auslegen.

Nun kommt das alles nur in den seltensten Fällen vor Gericht (wir mußten so etwas mal juristisch klären) und es läuft eigentlich immer ganz so wie wir das kennen. Insofern kann der Betreiber / Hafenmeister auch einen Platz in meiner Abwesenheit weiter vermieten (ich zweifle, dass er aber das Geld behält. Vielmehr wird das dann über Gastliegeplatz / Quittung usw. abgerechnet), denn ich habe wie gesagt nur einen Anspruch auf einen Liegeplatz lt. Vertrag. Sollte aber genau die Nummer im Vertrag genannt sein und auch bzgl. Weitervermietung nichts vermerkt werden, dann kann der Platz auch nicht weitervermietet werden bzw. man könnte dann den Betreiber/Verein schadenersatzpflichtig machen, wenn man seine Box nicht anfahren kann und dadurch (anderer Hafen oder so) einem selbst weitere Kosten entstehen.

Nur mal so am Rande erwähnt!
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  #52  
Alt 01.10.2014, 15:07
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Ich meinte auch nicht das der Hafenmeister sich das Geld einsteckt sondern das die Firma durch diese Doppelvermietung halt ein kleines Zubrot hat was sie natürlich quittiert und verbucht.
Und ich würde wegen sowas auch nie einen juristischen Streit anfangen- denn dann wäre entweder ich oder der Hafenmeister im falschen Hafen.
Ich wollte durch meinen Beitrag ja gerade Wogen glätten ohne ein juristisches Fass aufzumachen.
Daher schrieb ich ja : 5 gerade sein lassen und daran denken das es eine win-win-win-Situation ist.
Mit Vorteilen für den Dauerlieger ( moderate Jahres-Liegeplatz Preisgestaltung ) für den Betreiber ( zusätzliche Einnahmen ) und für den nach einem harten Törn durchgeweichten Gast- Lieger, der dann eben doch noch einen schönen Gast Liegeplatz für ein paar Euro bekommt.
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  #53  
Alt 01.10.2014, 15:13
Youk Youk ist offline
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Zitat:
Zitat von Der Frosch Beitrag anzeigen
Ich meinte auch nicht das der Hafenmeister sich das Geld einsteckt sondern das die Firma durch diese Doppelvermietung halt ein kleines Zubrot hat was sie natürlich quittiert und verbucht.
Und ich würde wegen sowas auch nie einen juristischen Streit anfangen- denn dann wäre entweder ich oder der Hafenmeister im falschen Hafen.
Ich wollte durch meinen Beitrag ja gerade Wogen glätten ohne ein juristisches Fass aufzumachen.
Daher schrieb ich ja : 5 gerade sein lassen und daran denken das es eine win-win-win-Situation ist.
Mit Vorteilen für den Dauerlieger ( moderate Jahres-Liegeplatz Preisgestaltung ) für den Betreiber ( zusätzliche Einnahmen ) und für den nach einem harten Törn durchgeweichten Gast- Lieger, der dann eben doch noch einen schönen Gast Liegeplatz für ein paar Euro bekommt.
Also ich habe Deinen post auch so verstanden Die Juristerei bezieht sich auch nur auf den Anspruch nach Liegeplatz gemäß Vertrag etc. und hat nichts mit dem Hafenmeister zu tun, der einen Liegeplatz berechtigt doppelt verbucht und abrechnet. Dass das ok ist, weil es uns allen zu Gute kommt, steht ja außer Frage - also bei mir jedenfalls.

Mir ging es um etwas anderes. Viele denken, dass sie, nur weil sie immer den gleichen Liegeplatz ansteuern und sich den vielleicht sogar noch hübsch gemacht haben, einen Anspruch auf genau diesen Liegeplatz haben. Auch wenn der Hafenmeister einem irgendwann diesen Platz zugewiesen hat, bedingt dies keinen Anspruch darauf. Es sei denn, es ist so im Vertrag genannt. Das übersieht man gerne und dann kommen immer wieder die Sätze: das ist MEINE Box. Freimachen, bitte. Und das wollte ich klar stellen, dass dem nicht so ist.
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Geändert von Youk (01.10.2014 um 15:19 Uhr)
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  #54  
Alt 01.10.2014, 15:32
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Meine BOx in unserem Verein ist mein Eigentum und somit gehört sie mir.

Wenn dort ein Übernachtungsgast liegt, gehört das Geld dem Verein. damit hab ich kein Problem
Sollte ich mein Boot ein Jahr nicht ins Wasser bekommen, und der Steg wird an einen Gast vermietet, steht genau diese Nummer meines Steges in seinem Vertrag. Ich bekomme dann einen Teil der Mietkosten.
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Gruß Volker
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  #55  
Alt 01.10.2014, 15:53
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Meine BOx in unserem Verein ist mein Eigentum und somit gehört sie mir.
Volker, bei aller Freundschaft. Aber das ist Blödsinn! Eigentum wäre es nur dann, wenn Du im Wasserbuch / Register / Grundbuchamt eingetragen bist. D.h. Du hättest das dazugehörige Ufer zu der Wasserfläche (die je nachdem im Besitz des Bundes etc. ist) kaufen müssen. Du aber mietest eine "Wasserfläche" in dem Fall Box von Deinem Verein, der sie wiederum vom Land, der Gemeinde oder was weiß ich wem angemietet hat z.B. durch Erbpacht der Uferfläche. Selbst wenn Dein Verein die gesamte Ufer- / (Wasser)fläche gekauft hätte, was ich stark bezweifle, wärst Du immer noch Mieter und nicht Eigentümer. Den Rest habe ich unten beschrieben. Wenn in Deinem Mietvertrag eine Liegeplatznummer ausgewiesen ist, dann hast Du auch immer Anspruch auf diese durch die Nummer und was weiß ich genau bezeichnete Fläche. Aber in den meisten Verträgen steht keine Nummer o.ä. sondern nur eine Bezeichnung wie z.B. 12 x 4 Meter oder so.
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Geändert von Youk (01.10.2014 um 16:02 Uhr)
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  #56  
Alt 01.10.2014, 16:00
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Zitat:
Zitat von Youk Beitrag anzeigen
Volker, bei aller Freundschaft. Aber das ist Blödsinn! Eigentum wäre es nur dann, wenn Du im Register / Grundbuchamt / Wasser- und Schiffahrtsamt eingetragen bist. D.h. Du hättest Deine Wasserfläche (nur diese ist vermietbar, nicht eine dafür angelegte Einzäumung wie z.B. einen Steg o.ä.) kaufen müssen. Du aber mietest eine Wasserfläche von Deinem Verein, der sie wiederum vom Land, der Gemeinde oder was weiß ich wem angemietet hat z.B. durch Erbpacht. Selbst wenn Dein Verein die gesamte Wasserfläche gekauft hätte, was ich stark bezweifle, wärst Du immer noch Mieter und nicht Eigentümer. Den Rest habe ich unten beschrieben. Wenn in Deinem Mietvertrag eine Liegeplatznummer ausgewiesen ist, dann hast Du auch immer Anspruch auf diese durch die Nummer und was weiß ich genau bezeichnete Fläche. Aber in den meisten Verträgen steht keine Nummer o.ä. sondern nur eine Bezeichnung wie z.B. 12 x 4 Meter oder so.
Der Steg, das gesammte Eisen, Schwimmer und Gitterroste sind mein Eigentum. Dafür habe ich einen Kaufvertrag. Dafür bin ich auch verantwortlich.
Die Pacht der Stadt wird 1:1 auf die Breite meines Eigentums umgelegt.

Somit stehen folgende Positionen auf meiner Jahresrechnung vom Verein

Mitgliedsbeitrag 130€
Uferpacht ca 100€ (23,8€/lfm)
Strom nach Verbrauch
Arbeiststunden

Eventuell zuviel erbrachte Arbeitstunden werden erstattet zuweinig geleistete Arbeitstunden sind zu bezahlen.

Wenn ich in einem anderen CLub einen Steg miete und der Schwimmer wird undicht ist der Verein verantwortlich.

Also mein Eigentum geht vom kleinen Fahrad bis zum Rettungsring und der Ausleger der Raus geht.
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  #57  
Alt 01.10.2014, 16:09
Youk Youk ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Der Steg, das gesammte Eisen, Schwimmer und Gitterroste sind mein Eigentum. Dafür habe ich einen Kaufvertrag. Dafür bin ich auch verantwortlich.
Die Pacht der Stadt wird 1:1 auf die Breite meines Eigentums umgelegt.

Somit stehen folgende Positionen auf meiner Jahresrechnung vom Verein

Mitgliedsbeitrag 130€
Uferpacht ca 100€ (23,8€/lfm)
Strom nach Verbrauch
Arbeiststunden

Eventuell zuviel erbrachte Arbeitstunden werden erstattet zuweinig geleistete Arbeitstunden sind zu bezahlen.

Wenn ich in einem anderen CLub einen Steg miete und der Schwimmer wird undicht ist der Verein verantwortlich.
Zunächst habe ich mal meinen alten Beitrag noch einmal genauer verfasst.

Und dann noch einmal, Du bist kein Eigentümer - was allein das Wort "Pacht" schon aussagt. Wenn Du eine Wohnung mietest, dann bist Du auch nicht Eigentümer nur weil Du die Treppe im Hausgang putzen mußt. Du bist, wenn Du es genau wissen willst, mittelbarer Besitzer aber nicht Eigentümer. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Aber es ist ja auch wurscht, wegen mir fühlst Du Dich als Eigentümer.

Hauptsache, Dein Platz ist mit Nummer versehen im Mietvertrag bezeichnet, dann hast Du auch Anspruch darauf - also auf genau den Platz! Sonst eben nicht!
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  #58  
Alt 01.10.2014, 16:11
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Zitat:
Zitat von Youk Beitrag anzeigen
Zunächst habe ich mal meinen alten Beitrag noch einmal genauer verfasst.

Und dann noch einmal, Du bist kein Eigentümer - was allein das Wort "Pacht" schon aussagt. Wenn Du eine Wohnung mietest, dann bist Du auch nicht Eigentümer nur weil Du die Treppe im Hausgang putzen mußt. Du bist, wenn Du es genau wissen willst, mittelbarer Besitzer aber nicht Eigentümer. Das ist ein gewaltiger Unterschied.

Aber es ist ja auch wurscht, wegen mir fühlst Du Dich als Eigentümer.

Hauptsache, Dein Platz ist mit Nummer versehen im Mietvertrag bezeichnet, dann hast Du auch Anspruch darauf - also auf genau den Platz! Sonst eben nicht!

ich habe keinen Mietvertrag über einen Liegeplatz mit dem Verein.
Ich habe einen Kaufvertrag mit dem Voreigentümer über den Steiger und bin Mitglied in dem Verein.
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Geändert von billi (01.10.2014 um 16:17 Uhr)
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  #59  
Alt 01.10.2014, 16:22
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Warum zahlst Du dann Pacht lt. Deinem Vertrag? Uferpacht! Genau! Und damit hat euer Verein wie viele am Rhein auch, das Ufergelände gepachtet und damit das angrenzende Wasser bzw. dessen Nutzung auch. Das ist kein Eigentum! Dein Eigentum ist die Steganlage und was weiß ich für daran hängende Sachen. Nicht der Platz / Uferteil nebst Wasserfläche als solches.

Aber lassen wir es, Volker! OK? Wenn Dein Platz genau bezeichnet ist, dann ist das von mir unten Beschriebene für Dich nicht wichtig.
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  #60  
Alt 01.10.2014, 22:53
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Hallo Peter

so wie kein Verein Eigentum am Ufer haben kann, sondern nur pachten, habe ich auch kein Recht am Ufer, sondern zahle nur Pacht.


ich habe nie geasagt, dass mir das Ufer gehört. sondern nur, das mir der Steiger gehört, als das Eisen, Holz usw. was mich schwimmend umgibt

Sollte die Stadt heute den Pachtvertrag dem Verein kündigen, dann kann ich meinen Steiger mitnehmen. Jeder andere Verein hat im selben Fall das PRoblem dass er eine Anlage hat die er niergens hinbekommt.


... obwohl ich habe in dem Fall auch probleme.


ABER KEINE LIEGEGEBÜHREN
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  #61  
Alt 02.10.2014, 06:11
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du fährst also gegen 6 Uhr morgens in deinen Hafen nach einer längeren Abwesenheit. Dies weist du ja bestimmt schon einen Tag früher, dass du dann wieder heimkommst.
Da ist es doch selbstredend, dass man den Hafenmeister oder dessen Stellvertreter informiert, dass man am nächsten Tag nach hause kommt und man die Box selbst benötigt.
Ich glaube, der würde mir die Ohren lang ziehen, wenn ich ihn damit nerven würde, wann ich komme oder gehe
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  #62  
Alt 02.10.2014, 06:24
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also bist du öfters Lange (länger wie 2 Nächte) nicht im hafen ?

Dein Hafenmeister kann ja entsprechend handeln.
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  #63  
Alt 02.10.2014, 07:01
MarcB MarcB ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
also bist du öfters Lange (länger wie 2 Nächte) nicht im hafen ?

Dein Hafenmeister kann ja entsprechend handeln.
Ja Billi, aber woher nimmst du eigentlich deinen unerschütterlichen Glauben daran, dass der Chef des Hafens, in dem mein Boot liegt, Gastlieger haben möchte?
Die Welt ist bunt und nicht überall ist alles genau so geregelt wie in deinem Verein.
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  #64  
Alt 02.10.2014, 07:10
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von MarcB Beitrag anzeigen
Ja Billi, aber woher nimmst du eigentlich deinen unerschütterlichen Glauben daran, dass der Chef des Hafens, in dem mein Boot liegt, Gastlieger haben möchte?
Die Welt ist bunt und nicht überall ist alles genau so geregelt wie in deinem Verein.
wenn keine Gastlieger gewünscht sind, dann ist das so. Wenn ihr so unfreundlich seit gegnüber durreisenden Gästen, dann ist das ok.

Ich nehme mir nicht heraus, dass bei uns im Club alles super läuft und das alles so geregelt ist wie bei uns.

Wenn ich aber unterwegs bin und einen Club anfahre bin ich noch nie abgewiesen worden.
In vielen Clubs gibt es sogar einen Brötchenservice, bei dem man einfahc beim Anmelden die benötigten Frühstücksbrötchen bestellt.

im Club Ehrenbreitstein/Koblenz z.b. war die erste Frage die man zuhören bekam: "wieviel brötchen braucht ihr morgen früh?" und diese wurden ins Boot geracht und lagen auf dem Tisch ohne dass ich was gemerkt hab.

Ich finde so etwas Lobenswert und erwähneswert und fahre dort immer wieder gerne hin.
Es gibt auch CLubs (bisher 2 Stück) die mich nie wieder sehen.
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  #65  
Alt 02.10.2014, 07:24
Oyster70 Oyster70 ist offline
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Wenn man wie Frosch für 840€ nen Liegeplatz incl. der NK bekommt, kann und muß man von ner WinWin Situation sprechen. Ich komme aus dem RheinMain Gebiet. Hier werden Dir für nen entsprechenden Platz 1800€ aus der Tasche geleiert, dazu noch NK und die Liegedauer ist bei einigen noch auf 01.04 bis 31.09 begrnzt. Darüber hinaus muß du dann noch Winterplatzgebühr als Wasserlieger bezahlen. 30% der Jahresmiete.
In vielen hafenanlagen hier wird jetzt bald auf Breite umgestellt. 1000€ pro angefangenen Meter Breite.
Bei solchen Geschäftsmodellen wird der Hafenbetreiber zum Feind und nicht zum Freund.
Ich liege in einem Club (Gott sei Dank), da sind die kosten moderat, und ich habe kein Problem damit, wenn mein Platz im rahmen meines eigenen Urlaubs z.B. einem Gastlieger gegeben wird. Wir halten auch immer 2 Gastliegerplätze frei. Diese sind auch so gekennzeichnet.(Schilder).
__________________
_________________________
LG
Frank
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  #66  
Alt 02.10.2014, 09:40
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Zitat:
Zitat von Oyster70 Beitrag anzeigen
In vielen hafenanlagen hier wird jetzt bald auf Breite umgestellt. 1000€ pro angefangenen Meter Breite.
Bei solchen Geschäftsmodellen wird der Hafenbetreiber zum Feind und nicht zum Freund.
Auf diese Idee sollten sie mal auf der Mecklenburger Seenplatte kommen.
Dort wäre es aus meiner Sicht sogar gerechtfertigt.
Inzwischen sind bestimmt 30% aller Wasserfahrzeuge Flöße.
Wenn sich ein Floß in eine Box im Hafen legt sind zwei volle Liegeplätze belegt.
Der Hafenmeister kassiert nach Bootslänge einen Liegeplatz ab aber ihm gehen zwei Liegeplätze verloren.
Da wäre eine Berechnung nach qm sinnvoller!!!
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MfG
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  #67  
Alt 02.10.2014, 09:46
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Zitat:
Zitat von SRV190 Beitrag anzeigen
Auf diese Idee sollten sie mal auf der Mecklenburger Seenplatte kommen.
Dort wäre es aus meiner Sicht sogar gerechtfertigt.
Inzwischen sind bestimmt 30% aller Wasserfahrzeuge Flöße.
Wenn sich ein Floß in eine Box im Hafen legt sind zwei volle Liegeplätze belegt.
Der Hafenmeister kassiert nach Bootslänge einen Liegeplatz ab aber ihm gehen zwei Liegeplätze verloren.
Da wäre eine Berechnung nach qm sinnvoller!!!
Moin.
Lasse das man so wie das ist!! Eine neue Berechnungsweise bedeutet gleichzeitig eine Erhöhung. Für die tatsächliche Bootslänge zahlen halte ich für fair.
MvG Gert
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  #68  
Alt 02.10.2014, 09:52
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Zitat:
Zitat von baggergert-oh Beitrag anzeigen
Moin.
Lasse das man so wie das ist!! Eine neue Berechnungsweise bedeutet gleichzeitig eine Erhöhung. Für die tatsächliche Bootslänge zahlen halte ich für fair.
MvG Gert
Hallo Gert,
Was ist daran Fair?
Wer mehr Fläche benötigt muss auch mehr zahlen, das wäre fair!
Ansonsten müssen die Preise für den laufenden Meter angehoben werden um die entstehenden Mindereinnahmen wieder auszugleichen.
Dann zahlt jemand mit einem Standard-Boot für die breiten Flöße mit.
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MfG
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