boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 20.09.2011, 17:21
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Schleppen oder schieben - möglich? erlaubt?

Hallo,

ich bin ja seit geraumer Zeit auf der Suche nach einer Hausbootbasis, jetzt habe ich eventuell etwas gefunden. Allerdings ist das ganz schön weit weg und für den Transport werden unglaubliche Summen aufgerufen.
Deshalb habe ich überlegt, ob man das nicht selbst erledigen kann ...
Folgende Daten sind bekannt: zu transportieren ist ein Wohnschiff ca. 20 m x 5 m, zum Schieben steht unter Umständen ein Verdränger 14 m x 3 m mit 70 PS zur Verfügung, die zu bewältigende Strecke ist unter 400 km.
Zwei Fragen habe ich im Wesentlichen (kann sein, dass sich daraus mehr Fragen ergeben ...)

1. Ist es überhaupt erlaubt, mit dem SBF einfach so ein Schiff zu schieben?
2. Haltet ihr es für möglich, mit dieser Kombination zu fahren, ohne eine Gefährdung für den Schiffsverkehr darzustellen?

Dank im voraus für eure Antworten
Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 20.09.2011, 18:09
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.12.2005
Ort: Limburg/Lahn
Beiträge: 8.877
Boot: Proficiat 975G
12.111 Danke in 5.804 Beiträgen
Standard

Für die genannten Größenordnungen halte ich 70 PS für ein bisschen übertrieben.

Laut SBF Binnen darfst du max 15 m fahren. Abschleppen im Notfall dürfte auch nicht beanstandet werden, aber 400 km gehen sicherlich schief.
__________________
Gruß
Ewald
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 21.09.2011, 07:45
Benutzerbild von kanalskipper
kanalskipper kanalskipper ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.06.2004
Ort: 45772 Marl, Liegeplatz Dorsten
Beiträge: 1.112
Boot: Pedro Marin 30
327 Danke in 227 Beiträgen
Standard

Wir hatten letztes Jahr einen Fall im Verein, da wurde ein Sportboot geschleppt, Notfallhilfe. Die WSP hat das Tandem dann angehalten und nach Schlepperlaubnis und Schleppzertifikat gefragt. War natürlich Quatsch, da 2 Kleinfahrzeuge untereinader und Notfall.
Ich habe da aber mal in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung nachgesehen. Binnenschiffe, die andere Fahrzeuge schleppen z.B Schubverbände, benötigen diese Schlepperlaubnis und das schleppende Fahrzeug braucht ein Schleppzertifikat.
Dein Transport mit 20 m x 5 m + Schub- oder Schleppschiff braucht garantiert so was auch.
Also ab zum Wasser- und Schiffahrtsamt. Die werden begeistert sein!

Meine Meinung: mit nem 14- Meter-Sportboot würde ich niemals ein Hausboot dieser Größe schleppen oder schieben. Das wäre mir zu riskant. Gerade auf Kanalstrecken und in Schleusen gibt es bei dieser Größe kräftige Sogwirkungen.

Ach ja, die Versicherung will auch gefragt werden...

Jürgen
__________________
Slow down, you move too fast.......
Mit Zitat antworten top
  #4  
Alt 21.09.2011, 07:55
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.242
Boot: Merry Fisher 645
25.101 Danke in 8.994 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von kanalskipper Beitrag anzeigen
Meine Meinung: mit nem 14- Meter-Sportboot würde ich niemals ein Hausboot dieser Größe schleppen oder schieben. Das wäre mir zu riskant. Gerade auf Kanalstrecken und in Schleusen gibt es bei dieser Größe kräftige Sogwirkungen.
Schließe mich an. Auch wenn es erlaubt wäre, wollte ich mit einem 5m-Hindernis keinen Begegnungsverkehr mit der Berufsschifffahrt haben wollen. Das geht bestimmt schief. Ist aber nur meine laienhafte Meinung.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
  #5  
Alt 21.09.2011, 16:53
Benutzerbild von Ritter1977
Ritter1977 Ritter1977 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 30.07.2009
Ort: Algermissen
Beiträge: 171
Boot: Schleppbarkasse 15 Meter länge
Rufzeichen oder MMSI: Alte Leine
628 Danke in 194 Beiträgen
Ritter1977 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Also mit dein SBF darfst du kein Fahrzeug schieben oder schleppen!

Naja wenn du das große Patent hast ist es was anderes!

Naja vorausetzung ist es natürlich das dein Boot dafür ausgelegt ist wie Schubvorrichtung oder Schlepphacken!

Dafür würst du von unsern Amt garantiert keine Genehmigung bekommen wenn du da anfragen würdest.
__________________
der freundliche Kollege aus demWSA MLK / ESK
- Marcus -
https://www.wsa-mittellandkanal-elbe...eite_node.html
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 21.09.2011, 16:55
Benutzerbild von Ritter1977
Ritter1977 Ritter1977 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 30.07.2009
Ort: Algermissen
Beiträge: 171
Boot: Schleppbarkasse 15 Meter länge
Rufzeichen oder MMSI: Alte Leine
628 Danke in 194 Beiträgen
Ritter1977 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Wir haben auch noch ein Wohnschiff zum Verkaufen!
__________________
der freundliche Kollege aus demWSA MLK / ESK
- Marcus -
https://www.wsa-mittellandkanal-elbe...eite_node.html
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 21.09.2011, 17:13
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Für die genannten Größenordnungen halte ich 70 PS für ein bisschen übertrieben.

Laut SBF Binnen darfst du max 15 m fahren. Abschleppen im Notfall dürfte auch nicht beanstandet werden, aber 400 km gehen sicherlich schief.
Moin,

mit SBF-Binnen ausgestellt vor 01.01.1998 darfst Du auch bis 25 Meter fahren, allerdings begrenzt auf Verdrängung < 15 Kubikmeter.

@wohnbusfahrer: wieviel verdrängt denn Dein Hausboot?
__________________
Gruss Vestus

Geändert von vestus (21.09.2011 um 17:22 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 21.09.2011, 17:17
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.872 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

> 15 m Länge ist IMHO kein Kleinfahrzeug mehr und braucht eine gesonderten Binnenzulassung.

Das Wasserhaus darf deshalb nicht ohne weiteres auf eine Bundeswasserstraße.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 21.09.2011, 17:17
Mallorca Michael Mallorca Michael ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 05.03.2009
Ort: HH / SH
Beiträge: 2.752
Boot: Larson 7500 Nantucket
19.247 Danke in 3.593 Beiträgen
Mallorca Michael eine Nachricht über MSN schicken
Standard

Frag einfach jemanden mit kleinen Schlepper.
So teuer ist es gar nicht.
Am besten einen aus dem Museumshafen fragen.
__________________
Statt Sorgen sollte man sich manchmal lieber Nudeln machen.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 21.09.2011, 17:23
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Frage ist geklärt, weil ich ungeduldig war, habe ich gestern Abend noch eine Mail ans WSA Berlin gesendet. Die Antwort ist eindeutig: nicht erlaubt.
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 21.09.2011, 18:04
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
> 15 m Länge ist IMHO kein Kleinfahrzeug mehr und braucht eine gesonderten Binnenzulassung.

Das Wasserhaus darf deshalb nicht ohne weiteres auf eine Bundeswasserstraße.
Quelle Elwis.de:

Kleinfahrzeuge:
Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine Höchstlänge von weniger als 20 m aufweisen
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 21.09.2011, 18:20
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.12.2002
Beiträge: 3.495
6.572 Danke in 2.631 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

mit SBF-Binnen ausgestellt vor 01.01.1998 darfst Du auch bis 25 Meter fahren, allerdings begrenzt auf Verdrängung < 15 Kubikmeter.

...
Könntest Du da bitte noch mal Deine Quelle prüfen?
Mein Binnenlappen ist vor `98 aber bereits auf 15m (ohne Tonnageangaben) limitiert.

Wir hatten das Thema schon mal irgendwo und ich meine die Tonnagegrenze war noch weit früher.
__________________
Gruß
Kai
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 21.09.2011, 18:35
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Könntest Du da bitte noch mal Deine Quelle prüfen?
Mein Binnenlappen ist vor `98 aber bereits auf 15m (ohne Tonnageangaben) limitiert.

Wir hatten das Thema schon mal irgendwo und ich meine die Tonnagegrenze war noch weit früher.
Gerne:

www.gesetze-im-internet.de/binschpatentv_1998/BJNR306600997.html#BJNR306600997BJNG000100311

hier

§ 1,

§ 5,1.6,

§ 7.1

§ 21.2

§ 28.3

und last but not least

§ 29.

Meiner ist von ´95, da steht nix drin.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 21.09.2011, 19:27
Benutzerbild von nimmerland
nimmerland nimmerland ist offline
Captain
 
Registriert seit: 22.07.2006
Ort: Stade
Beiträge: 659
945 Danke in 400 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Ritter1977 Beitrag anzeigen
Wir haben auch noch ein Wohnschiff zum Verkaufen!
Gibt es davon Bilder?
__________________
Gruß aus Hamburg
Sven


Ich bin nicht gestört, ich bin verhaltensflexibel.
Mit Zitat antworten top
  #15  
Alt 21.09.2011, 19:40
Benutzerbild von Pseudonymloser
Pseudonymloser Pseudonymloser ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 01.03.2009
Ort: am schönsten Weserabschnitt
Beiträge: 1.093
4.328 Danke in 1.422 Beiträgen
Pseudonymloser eine Nachricht über AIM schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Hallo,

ich bin ja seit geraumer Zeit auf der Suche nach einer Hausbootbasis, jetzt habe ich eventuell etwas gefunden. Allerdings ist das ganz schön weit weg und für den Transport werden unglaubliche Summen aufgerufen.
Deshalb habe ich überlegt, ob man das nicht selbst erledigen kann ...
Folgende Daten sind bekannt: zu transportieren ist ein Wohnschiff ca. 20 m x 5 m, zum Schieben steht unter Umständen ein Verdränger 14 m x 3 m mit 70 PS zur Verfügung, die zu bewältigende Strecke ist unter 400 km.
Zwei Fragen habe ich im Wesentlichen (kann sein, dass sich daraus mehr Fragen ergeben ...)

1. Ist es überhaupt erlaubt, mit dem SBF einfach so ein Schiff zu schieben?
2. Haltet ihr es für möglich, mit dieser Kombination zu fahren, ohne eine Gefährdung für den Schiffsverkehr darzustellen?

Dank im voraus für eure Antworten
wenn du es unbedingt haben willst....

...soll doch der verkäufer sich um die anlieferung kümmern

wirst sehen, der kaufpreis wird interessanter
__________________

"Wir brauchen keinen Alkohol um lustig zu sein, aber heute gehn wir auf Nummer sicher"

Gruß Ralf


Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 21.09.2011, 20:01
Benutzerbild von Ritter1977
Ritter1977 Ritter1977 ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 30.07.2009
Ort: Algermissen
Beiträge: 171
Boot: Schleppbarkasse 15 Meter länge
Rufzeichen oder MMSI: Alte Leine
628 Danke in 194 Beiträgen
Ritter1977 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Frage ist geklärt, weil ich ungeduldig war, habe ich gestern Abend noch eine Mail ans WSA Berlin gesendet. Die Antwort ist eindeutig: nicht erlaubt.

Das habe ich doch gesagt!
__________________
der freundliche Kollege aus demWSA MLK / ESK
- Marcus -
https://www.wsa-mittellandkanal-elbe...eite_node.html
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 21.09.2011, 20:22
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.12.2005
Ort: Limburg/Lahn
Beiträge: 8.877
Boot: Proficiat 975G
12.111 Danke in 5.804 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Könntest Du da bitte noch mal Deine Quelle prüfen?
Mein Binnenlappen ist vor `98 aber bereits auf 15m (ohne Tonnageangaben) limitiert.

Wir hatten das Thema schon mal irgendwo und ich meine die Tonnagegrenze war noch weit früher.
In einem alten Führerscheinlehrbuch von 1983 steht, dass nach der Sportbootführer4scheinverordnung vom 21.03.1978 der Führer eines Sportbootes von weniger als 15 m³ Wasserverdrängung einen Befähigungsnachweis besitzen muß. Eine Länge steht da nicht.
Möglicherweise gilt noch die Grenze für Kleinfahrzeuge
__________________
Gruß
Ewald
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #18  
Alt 21.09.2011, 20:32
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Ritter1977 Beitrag anzeigen
Das habe ich doch gesagt!
Das habe ich doch auch gar nicht abgestritten
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 21.09.2011, 20:33
Wohnbusfahrer
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von icemannthereal Beitrag anzeigen
wenn du es unbedingt haben willst....

...soll doch der verkäufer sich um die anlieferung kümmern

wirst sehen, der kaufpreis wird interessanter
Probier' das mal selber. Der lächelt dich an und sagt "die Leute stehen Schlange nach günstigen Wohnschiffen". Mag sein, dass deine Idee bei sechsstelligen Preisen funktioniert ...
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 22.09.2011, 15:54
Benutzerbild von vestus
vestus vestus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 13.06.2010
Ort: Berlin / Wolgast
Beiträge: 3.139
Boot: Stahlverdränger
Rufzeichen oder MMSI: DH3729
2.419 Danke in 1.443 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
In einem alten Führerscheinlehrbuch von 1983 steht, dass nach der Sportbootführer4scheinverordnung vom 21.03.1978 der Führer eines Sportbootes von weniger als 15 m³ Wasserverdrängung einen Befähigungsnachweis besitzen muß. Eine Länge steht da nicht.
Möglicherweise gilt noch die Grenze für Kleinfahrzeuge
Moin,

mit Inkrafttreten der BinSchiffPatentVO und SportbootführerscheinVO 1998 wurde auch die Länge für die Sportbootführerscheine begrenzt. Es gab mal Übergangsfristen, insbesondere für die Rheinfahrer, zum Umschreiben, aber die sind längst abgelaufen.

Die Binnenschiffahrtsordnung wurde m.W. auch erst 1998 eingeführt und damit Kleinfahrzeuge erstmalig definiert.

Habe meinen DSV-A 1976 gemacht, da gab es nur die 14,99 Regelung, aber keine Längenbegrenzung. dafür aber die abenteuerlichsten Konstruktionen um die 14,99 Kubikmeter auch komplett auszunutzen.
__________________
Gruss Vestus
Mit Zitat antworten top
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:53 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.