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#1
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Stilllegeverbot auf der Spree-Oder-Wasserstrasse in Berlin
Habe nun auf Anhieb nichts zu gefunden, daher hier mal ein neuer thread zu einer Änderung der Bundesschifffahrtsstrassen-Ordnung.
Wenn ich das richtig verstehe, gilt hiermit ab nächstem Monat für die nächsten Jahre ein Stilliegeverbot (Ankern, Festmachen) ausserhalb markierter Anlagestellen auf der Spree in ganz Berlin von Spandau bis hinter Köpenick. Mit Ausnahme der Gegend um den Rummelsburger See, wo man nach wie vor Ankern darf, aber nun als Schiffsführer durchgehend anwesend sein muss. Das betrifft also auch beliebte Ankerplätze ausserhalb der Fahrrinne wie am Bullenbruch oder am Schloss Köpenick. https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/143/VO.html Geändert von mmorkel (09.05.2024 um 09:33 Uhr) |
#2
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Moin
Das steht da so und somit hast Du das durchaus richtig interpretiert. Warum das wohl so ist Wie sang Nena?: Weil sowas von sowas kommt
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Gruß und gute Fahrt Kapitaenwalli |
#3
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Von der Stralauer Spitze bis zur Mündung in die Havel bestand das Verbot ja schon vorher. Es wird jetzt eben bis zur Mündung des Teltowkanals verlängert. Für beliebte Ankerplätze wie den Frauentog schade, hat aber sicher seine Gründe.
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#4
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Für Frauentog und Bullenbruch sehe ich die Gründe eher nicht, aber die sind dann wohl Kollateralschaden…
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#5
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Ja, so ist das leider. Weil sofort der Verdrängungseffekt einsetzt.
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Gruß und gute Fahrt Kapitaenwalli |
#6
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Zitat:
ständig vor Anker. Selbst am Dämeritzsee, in Sichtweite der WaPo haben schon welche geankert. Wochenlang mit offensichtlichen Schrottkähnen. Das WSA Erkner musste auch schon abgetriebene Boote einsammeln. Jetzt hat die WaPo eine Möglichkeit einzugreifen.
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Gruß Kalle Geändert von Dalbolini (09.05.2024 um 09:40 Uhr)
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#7
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Am Frauentog war ich dieses Jahr erst einmal - in alleiniger Gesellschaft einer ziemlich teuren Charteryacht. In den letzten Jahren öfters mal zum Ankern und Schwimmen, da waren meist mehrere Boote, häufig ein Aluboot namens Disco Volante, das ich aber auch nicht zu den Schrottbooten zählen würde. Dauerlieger sind mir bislang dort nicht aufgefallen, aber einen Überblick habe ich da nicht…
Ich finde es etwas seltsam, dass in der dicht von schwimmendem Schrott besiedelten Rummelsburger Bucht das Ankern zukünftig immer noch erlaubt ist, während es an Ankerbuchten wie dem Frauentog nun komplett verboten ist - selbst bei ständig besetztem Boot. Das erscheint mir in dieser Form unverhältnismäßig. Zudem wurde die Beschränkung auf einen Tag vor Anker in der Bucht nie durchgesetzt. Warum eine Bestimmung verschärfen, anstatt bestehende Regeln durchzusetzen?
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#8
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Find ich deutlich überzogen. Was ich verstehen könnte ist die Anwesenheit Pflicht oder von mir aus auch eine Begrenzung auf X Übernachtungen pro Boot im Monat oder so was in der Art, aber das man jetzt nicht mal mehr tagsüber den Anker werfen kann um baden zu gehen oder Kaffee zu trinken, ne das finde ich nicht gut.
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Gruß vom Tomber ---- Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft
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#9
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Tja, das kommt halt dabei raus wenn man die Chaoten immer gewähren lässt, dann fallen die vernünftigen mit hinten rüber wenn aufgeräumt wird!
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW)
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#10
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Die Zahl Kann ich nicht bestätigen, bin gerade da
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Gruß vom Tomber ---- Mein aktuelles Boot..Marex 375 mit 2x Volvo Penta D4-300, Welle, V-Shaft
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#11
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Dann haben die sich schon verlegt, vor zwei Wochen sah das noch anders aus.
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Gruß Jörg ___________________________________________ Four Winns Sundowner 215 Bavaria 25 Sport Quicksilver 855 Activ Weekend |
#12
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Zumindest bin ich gespannt, ob nun aufgeräumt wird. Es gab ja schon eine Neuregelung, dass man nur noch einen Tag Ankern darf (oder galt das auch fürs Stilliegen inkl Ufer?), die Regel wurde allerdings nicht durchgesetzt. Was klar ist: Aufgeräumt werden muss…
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